Ziel ist es, unsere GruppenbetreuerInnen zum einen für das Thema sexualisierte Gewalt in all seinen Facetten zu sensibilisieren, ihnen Hilfsinstrumente in die Hand zu geben, um die betreuten Kinder und Jugendlichen zu schützen und im Ernstfall adäquat zu reagieren.
Seit 2010 mit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes setzt die Hessische Jugendfeuerwehr ihren Auftrag nach §8a SGB VIII um und trägt dies in die Basis:
Jede Jugendfeuerwehr hat einen Schutzauftrag für die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen (§8a SGB VIII). Darauf basiert unsere Muster-Selbstverpflichtung.
Jugendfeuerwehren können sie auf ihr individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen.
Mit solch einer Erklärung dokumentiert eine JF, dass sie großen Wert auf den Schutz ihrer Kinder/Jugendlichen vor Gewalt legt, dass Verstöße geächtet werden und Konsequenzen folgen. Man bekennt sich klar zur Verantwortung. Das Thema gelangt in das Bewusstsein unserer Multiplikatoren/innen und die Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen wird erhöht.
Wer sich in der Jugendarbeit der JF engagiert, wird durch die Unterzeichnung auch zur Reflexion gebracht und muss Stellung beziehen, sich der eigenen Verantwortung bewusst werden und vielleicht auch eigene Defizite erkennen- so z. B die Erkenntnis der eigenen Ohnmacht in Konfliktsituationen.
All dies führt zu einer Enttabuisierung und damit zur Stärkung der Betreuer/innen, Kinder, Jugendlichen und einer Schwächung möglicher Täter.
Eine Selbstverpflichtungserklärung ist im Downloadbereich verfügbar. Sie kann in den einzelnen Landkreisen verwendet werden , um darauf aufmerksam zu machen, dass die Jugendfeuerwehren Hessens die Augen vor diesem Thema nicht verschließen.
Die Landkreise können selbst bestimmen, wie mit der Erklärung umgegangen werden kann und soll - dies wurde durch den Landes-Jugendfeuerwehr-Ausschuß rege diskutiert.
Wichtig war allen, dass die Erklärung nicht einfach unreflektiert und ungelesen unterzeichnet und weggeheftet wird. Sie sollte nicht zu einem lediglich lästigen Verwaltungsakt gemacht werden.
Denkbar ist, dass jede/r Betreuer/in diese unterzeichnen muss. Andere Ideen waren, dass eine Jugendfeuerwehr berechtigt ist, die Erklärung zu unterzeichnen, nachdem die Betreuer/innen auf einer Schulung waren, und damit quasi eine Zertifizierung erhalten.
Zusätzliche Präventionselemente werden von uns empfohlen.
Rechtlich verpflichtend ist die Zusammenarbeit mit einer Insofern Erfahrenen Fachkraft, welche in jedem Landkreis als solche ernannt ist!
Hierzu gehört z. B. lokale Ansprechpartner/innen zu finden, welche informieren, intervenieren und die Multiplikator/innen vor Ort fachlich unterstützen. Geschulte Vertrauenspersonen können benannt werden, Seminare für die Schutzbefohlenen zur Stärkung ihrer Persönlichkeit in Krisensituationen organisiert werden.
Kein Jugendverband kann hunderprozentige Sicherheit garanteren, aber sowohl nach innen als auch nach außen dokumentieren, dass er auf das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen achtet.
Dies ist ein deutliches Warnsignal an potentielle Täter/innen!
Für Fragen und Hilfestellungen im Bereich der sexuellen Gewaltprävention und Sexualpädagogik steht Helena Urdelowicz in der Geschäftsstelle zur Verfügung.
https://bildung.jugendfeuerwehr.de/kinderrechte
https://jugendfeuerwehr.de/schwerpunkte/kindeswohl-schuetzen/kindeswohl-flyer-und-downloads
Informationen zum Schutz des Kindeswohls