Für Dein ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gewährt das Land Hessen allen privat Beschäftigten, die über 16 Jahre alt sind, einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr. Eine bezahlte Freistellung kann in Anspruch genommen werden für die Tätigkeiten als Leiter_in, als pädagogische_r Betreuer_in oder als Helfer_in bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Auch für Veranstaltungen, die zur Qualifikation für dieses Engagement dienen wie z. B. die Teilnahme an Tagungen oder Seminaren, besteht ein Anspruch auf Freistellung- jedoch nicht für die Teilnahme an regulären Lehrgängen der HLFS (für diese werdet ihr nach dem HBKG freigestellt).
Ausführlichere Erläuterungen finden sich im Flyer des HJR Infoflyer „Freistellung für ehrenamtliches Engagement".
Freistellung - wie es funktioniert
1. Informiere Deinen Arbeitgeber und frage ihn, ob Du freigestellt wirst
2. Fülle das Formular aus und schicke es an freistellung@jf-hessen.de
3. Lass Dir von Deinem Jugendwart/Wehrführer/Stadtjugendwart oder Kreisjugendwart im Anschluss an die Veranstaltung eine Teilnehmerbescheinigung aushändigen - diese gibst Du dem Arbeitgeber!
4. Dein Arbeitgeber reicht dann den Antrag auf Lohnkostenrückerstattung bei der zsutändigen Behörde ein.
Hier noch ein Erklärvideo dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=Ki0asdpWnlU