Die Jugendleiter/innen-Karte weist für die Jugendarbeit qualifizierte ehrenamtliche Betreuer/innen aus. Diese haben an Schulungen teilgenommen, welche standardisierten Kriterien entsprechen. Die Details zum Erwerb der JuLeiCa werden in Erlassen der Länder geregelt:
JFW/innen (und ihre Stellvertreter/innen) in Hessen sind nach FwOV (§7 Abs. 6) dazu verpflichtet, die Ausbildung zu absolvieren.
(6) Zur Jugendfeuerwehrwartin oder zum Jugendfeuerwehrwart darf nur bestellt werden, wer der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr angehört und die erfolgreiche Teilnahme an einer Jugendleiterschulung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe nachweisen kann oder im Besitz der amtlichen Jugendleiter-Card ist. Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuer-wehrwart des Kreises oder der Gemeinde muss und die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugend-feuerwehrwart eines Ortsteils soll den Lehrgang zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen haben.
Auch für Betreuer/innen ist dies überaus sinnvoll und empfehlenswert, denn man erwirbt pädagogisches sowie rechtliches Fachwissen, das in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen nach dem SGB VIII (Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe), dringend benötigt wird sowie die eigene Jugendarbeit verbessert und erleichtert.
Für die Besitzer/innen einer JuLeiCa gibt es Vergünstigungen bei zahlreichen Firmen und Institutionen in ganz Deutschland, beispielsweise freie Schwimmbadbesuche. * Außerdem zeigt sie, dass man sich seiner Verantwortung als Betreuer/in bewusst ist und sich entsprechend fortgebildet hat.
Wer die JuLeiCa erfolgreich absolviert hat, kann sich hier
Um die JuLeiCa beantragen zu können, musst du
Die Ausbildung umfasst mind. 40 Zeitstunden und kann auch bei der Feuerwehr absolviert werden:
Am JFAZ berechtigt die Teilnahme am Wochenlehrgang „Jugendarbeit in der Feuerwehr“ zum Erwerb der JuLeiCa. Dieser setzt sich zusammen aus den Teilen „Grundlagen für die Jugendarbeit in der FW“ und „Rechte und Pflichten“.Ergänzend zum Unterricht gibt es Hausaufgaben für die Abendstunden, um auf die 40 Stunden zu kommen.
Außerdem kann man die Ausbildung in Modulen durchlaufen. Hierbei ist der Lehrgang „Rechte und Pflichten“ verpflichtend und muss um weitere Lehrgänge ergänzt werden, die aus den Modulen 1-8 gewählt werden können. Insgesamt müssen 40 Zeitstunden Ausbildung nachgewiesen werden!
ACHTUNG: NICHT JEDER LEHRGANG AUS DEN MODULEN IST ANRECHENBAR! OB DER LEHRGANG FÜR DIE JULEICA ZÄHLT, LÄSST SICH AUS DEN EINZELNEN LEHRGANGSBESCHREIBUNGEN ENTNEHMEN, DIE SICH HIER FINDEN:
https://www.jf-hessen.de/Lehrgangsbeschreibungen
Auf Kreisebene ist es möglich, den Lehrgang „Grundlagen für die Jugendarbeit in der FW“ zu besuchen, welcher von den KJFen organisiert und von Teamer/innen der HJF gehalten wird. Dieser muss dann um „Rechte und Pflichten“ und um einen oder mehr Lehrgänge ergänzt werden, um auf 40 Stunden zu kommen.
Die Kreisjugendfeuerwehren sind als Freie Träger der Jugendhilfe dazu berechtigt, JuLeiCa-Ausbildungen durchzuführen.
Zusätzliche Informationen findest Du hier: https://www.hessischer-jugendring.de/service/juleica
Drei Jahre nach Beantragung/Verlängerung der JuLeiCa muss eine Fortbildung im Bereich Jugendarbeit besucht werden, die mind. 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten á 45 Minuten) umfasst, um die Karte für drei weitere Jahre zu verlängern. Die Fortbildungen können im JFAZ besucht werden (s.o).
Die Verlängerung muss innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Karte erfolgen, sonst verfällt die bereits erfolgte JuLeiCa Ausbildung!
Theoretisch ja, praktisch macht das aber keinen Sinn- die Ausbildung am JFAZ läuft vom Verfahren her genauso ab wie ein GABC-Lehrgang an der HLFS (Hessische Landesfeuerwehrschule), da es eine Zweigstelle derselben ist. Sprich: Auch hier werden der Lohnausfall für den Arbeitgeber übernommen nach dem HBKG. Darüberhinaus gibt es aber eine Fahrtkostenrückerstattung sowie Tagegeld. Daher bitten wir darum, den regulären Dienstweg zu gehen.
Wenn die Ausbildung bei einem anderen Träger absolviert wird, ist eine Freistellung nach dem HKJGB möglich ("Sonderurlaub").
Auf der Seite www.juleica.de
Gib zunächst Dein Bundesland und Landkreis ein. Wähle aus den dort eingetragenen Trägern den, für welchen Du (auf Ort- oder Kreisebene) tätig bist. (Beispiel: Hessen – Marburg-Biedenkopf – Jugendfeuerwehr Ebsdorfergrund). NICHT die Hessische Jugendfeuerwehr!
Die Bescheinigungen über die Fortbildung und der Erste Hilfe Nachweis muss im System hochgeladen werden.
Eine berufliche Ausbildung, die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann ganz oder in Teilen anerkannt werden. Diese muss Inhalte erhalten, wie sie in der JuLeiCa-Ausbildung vorgesehen sind laut JuLeiCa-Erlass. Dazu gehören Themen wie:
Geeignete Ausbildungen sind beispielsweise:
Achtung: Es steht in diesem Fall dem Jugendamt/öffentlichen Träger frei die JuLeiCa dennoch abzulehnen, da der landesspezifische Erlass Lehrer*innen und Meister*innen NICHT aufführt!
Die JuLeiCa Ausbildung muss innerhalb von drei Jahren absolviert werden. Sprich- wer über 10 Jahre die Ausbildung macht, kann damit die JuLeiCa nicht beantragen.
Muss nach vier Jahren ohne Auffrischung ein komplett neuer JuLeiCa Lehrgang mit 40 Stunden absolviert werden?
Nach neuster Entscheidung der öffentlichen Träger (Stand November 2023) ist dem so. Im Einzelfall diskutieren wir dies mit den Jugendämtern, da dieses Vorgehen nicht im Sinne der Hessischen Jugendfeuerwehr ist! Ob die Jugendämter dem im Einzelfall stattgeben hängt erfahrungsgemäß vom Landkreis ab.
Ist man trotzdem berechtigt eine Jugendgruppe zu führen, wenn jemand die Jugendleiter/in Ausbildung gemacht hat, die Auffrischungen getätigt hat, aber nie eine Karte beantragt hat?
Ja, selbstverständlich. Doch kann man so nicht von den Vergünstigungen profitieren und muss schlimmstenfalls mit der Ausbildung von vorne beginnen, wenn man doch beschließt, sie zu beantragen.
Benötigen auch die/der stellv. Jugendfeuerwehrwart/innen und Betreuer/innen einen Jugendleiter Lehrgang?
In Hessen benötigen Jugendfeuerwehrwart/innen und ihre Stellvertreter/innen die Ausbildung zum Erhalt der JuLeiCa gemäß FwOV (§7 Abs. 6), um ihr Amt ausüben zu können. Bei Betreuer/innen ist die Ausbildung sinnvoll und erwünscht, jedoch keine Pflicht. Grundsätzlich sollten also alle in der Jugendfeuerwehr tätigen Personen die Jugendleiter-Schulung machen.